Deutscher Juristentag - Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber

Die Sächsische Zeitung berichtete kürzlich über die Ergebnisse des 72. Deutschen Juristentages. Dabei habe ich einen für die Mediation interessanten Abschnitt gesehen: "Die Abteilung Familienrecht forderte den Gesetzgeber zu umfassenden Änderungen des Kindschafts- und Sorgerechts auf. ... Elternvereinbarungen seien durch Mediation zu fördern."

So lautet die entsprechende Handlungsempfehlung des Juristentages im Original (https://www.djt.de/uploads/media/Beschluesse_gesamt_.pdf):
"27. (Mediation und Beratung)
Zur Lösung von Elternkonflikten ist die Inanspruchnahme von
institutioneller Beratung und Mediation (nach den Standards des Bundes-
Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. oder des Bundesverband
Mediation e.V.) zu stärken:
a) Die Angebote kindorientierter Mediation und komplexer Scheidungs-
beratung sind auszubauen. angenommen: 42:3:5
b) Die Mediation ist staatlich zu bezuschussen. angenommen: 34:3:12
c) Es ist eine Mediationskostenhilfe einzuführen. angenommen: 28:9:13"